Wie lese ich mein Rezept richtig?
Das Verständnis Ihres Physiotherapie-Rezepts ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Behandlung. Es gibt viele unterschiedliche Rezept-Farben und Abkürzungen, die wir Ihnen im Folgenden erklären. Ein korrekt ausgefülltes Rezept ist entscheidend, damit Ihre Therapie reibungslos verläuft und von Ihrer Krankenversicherung übernommen wird. Wir gehen auch auf die Unterschiede zwischen den Versicherungsarten ein.
- So lesen Sie Ihr Physiotherapie-Rezept richtig
- Unklarheiten
So lesen Sie Ihr Physiotherapie-Rezept richtig
Das sollten Sie wissen, wenn Sie Termin anfragen wollen:
- Was Ihnen verschrieben wurde: z.B. (6)
- KG: allgemeine Krankengymnastik
- MT: Manuelle Therapie
- MLD 30 / 45 / 60: Manuelle Lymphdrainage mit einem Zeitaufwand von 30, 45 oder 60 Minuten
- Ausstellungstag und Gültigkeit: Die normale Heilmittelverordnung 13 ist inklusive des Ausstellungstages 28 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes muss der Ersttermin absolviert sein. (4)
- Rezeptart: Das Rezept ist abhängig von Ihrer Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. (1)
- Gesetzliche Rezepte (rosa): Die Kosten für die Behandlung werden weitgehend von der Krankenkasse übernommen, wobei die Patienten in der Regel eine Zuzahlung leisten müssen.
- Private Rezepte (blau oder weiß): Privatversicherte zahlen die Rechnung des Physiotherapeuten zunächst selbst. Danach reichen sie die Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung ein, um eine Erstattung zu erhalten.
- BG-Rezepte (gelb): Diese Rezepte werden im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, beispielsweise nach Arbeitsunfällen, von den Berufsgenossenschaften (BG) ausgestellt. Die Kosten werden vollständig von der Berufsgenossenschaft übernommen.
💡 Bei dringlichem Behandlungsbedarf muss der Ersttermin innerhalb von 14 Tagen stattfinden. Bei einem Rezept mit Entlassmanagement muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden und Sie haben nur 12 Tage Zeit, um das Rezept zu beenden.Mehr dau können Sie weiter unten auf der Seite nachlesen.
Wollen Sie wissen, wie Sie ihr komplettes Rezept lesen können? Ein ärztliches Rezept für Physiotherapie besteht aus mehreren wichtigen Komponenten:
- Eigene Daten und Krankenversicherung:Ihre persönlichen Daten und Informationen zur Krankenversicherung finden Sie oben links auf dem Rezept. Diese Angaben werden normalerweise von Ihrer Versicherten-Chipkarte übernommen. Hier finden Sie auch die Betriebsstätten-Nummer, die Arzt-Nummer und das Verordnungsdatum.
- Art der Verordnung:Ihr Rezept gibt an, ob es sich um eine Erstverordnung (EV), eine Folgeverordnung (FV) oder eine Verordnung außerhalb des Regelfalles (V.a.d.R.) handelt. Eine Erstverordnung liegt vor, wenn dies Ihre erste Heilmittelverordnung für eine bestimmte Diagnose ist.
- Medizinische Begründung bei Verordnung außerhalb des Regelfalles:Bei einer Verordnung außerhalb des Regelfalles ist eine medizinische Begründung des Arztes erforderlich. Hier hat Ihr Arzt abweichend von den Vorgaben des Heilmittelkataloges weitere Folgeverordnungen verordnet.
- Behandlungsbeginn:Wenn Ihr Arzt kein Datum eingetragen hat, sollte die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen. Der Arzt kann auch eine kürzere oder längere Frist bestimmen und trägt das gewünschte Datum an dieser Stelle ein.
- Maximale Anzahl der verordneten Therapiestunden:Die maximale Anzahl der verordneten Therapiestunden darf nicht überschritten werden. Üblicherweise wird die Physiotherapie 6-mal verordnet.
- Behandlung und Heilmittel:Die benötigte Behandlung steht in abgekürzter Form im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“.Hier einige Abkürzungen der Heilmittelverordnung in der Physiotherapie:
- Bewegungstherapie:
- ÜB = Übungsbehandlung
- KG = allgemeine Krankengymnastik
- KGG = Krankengymnastik mit Gerät
- MT = Manuelle Therapie
- Massagetherapie:
- KMT = Klassische Massagetherapie
- BGM = Bindegewebsmassage
- SM = Segmentmassage
- PM = Periostmassage
- CM = Colonmassage
- MLD 30/45/60 = Manuelle Lymphdrainage (je nach Zeitaufwand in Minuten)
- Elektrotherapie:
- ET = Elektrotherapie
- Thermotherapie:
- KT = Kältetherapie
- WT Ultraschall = Wärmetherapie mittels Ultraschall
- WT Warmpackung/Fango = Wärmetherapie mittels Warmpackung
- Bewegungstherapie:
- Behandlungsfrequenz:Die Behandlungsfrequenz, also wie oft die Behandlung pro Woche stattfinden soll, finden Sie unter “Anzahl pro Woche”, z.B. 1-3x pro Woche.
- Diagnose:Die Diagnose Ihres Arztes, zusammen mit wesentlichen Befunden.
- ICD-10-Code:Auf Ihrem Rezept finden Sie auch den therapierelevanten ICD-10-Code. Dieser Code ist eine Kurzform Ihrer Diagnose, z.B. S50.0 (Prellung des Ellenbogens) oder S33.1 (Luxation eines Lendenwirbels).
- Therapieziele:Im Bereich „Gegebenenfalls Spezifizierung der Therapieziele“ kann Ihr Arzt die Therapieziele näher erläutern, falls diese nicht eindeutig aus der Diagnose und Leitsymptomatik hervorgehen.
- Gebührenpflicht:Das Kreuz oben links zeigt an, ob Sie gebührenpflichtig sind.
- Stempel und Unterschrift:Ohne den Stempel und die Unterschrift Ihres Arztes ist das Rezept ungültig. Beachten Sie, dass schriftliche Änderungen auf dem Rezept ebenfalls vom Arzt signiert und gestempelt werden müssen.
Zusätzlich sind folgende Angaben gemäß der Heilmittel-Richtlinie auf der Heilmittelverordnung obligatorisch: Leitsymptomatik, Hausbesuch (ja/nein), Durchführung als Einzel- oder Gruppentherapie und der späteste Zeitpunkt des Behandlungsbeginns, wenn dieser von der regulären Frist abweicht.
💡 Bevor Sie mit der Physiotherapie beginnen, muss das Rezept von Ihrer Krankenkasse geprüft werden. Hier gibt es Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten.
- Gesetzlich Versicherte: Die Kosten für die physiotherapeutische Behandlung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, wobei Sie oft eine Zuzahlung leisten müssen. Diese beträgt in der Regel 10% der Behandlungskosten plus eine Rezeptgebühr. Ein Rezept für Physiotherapie muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, es sei denn, der Arzt hat eine andere Frist angegeben.
- Privat Versicherte: Privatversicherte erhalten eine Rechnung vom Physiotherapeuten, die sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen sie die Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Manche Tarife übernehmen 100% der Kosten, andere nur einen Teil. Privatrezepte haben oft eine längere Gültigkeitsdauer als gesetzliche Rezepte. Beachten Sie jedoch die individuellen Bedingungen Ihrer Versicherung.</aside>
Was tun bei Unklarheiten?
Falls Sie Fragen zu Ihrem Rezept haben, zögern Sie nicht, uns oder Ihre Krankenkasse zu kontaktieren. Ein falsch ausgefülltes Rezept kann dazu führen, dass Ihre Therapie nicht rechtzeitig beginnen kann oder die Kosten nicht übernommen werden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um das Rezept gemeinsam zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind.